Ferienwohnung Harzurlaub
Modern, gemütlich und komfortabel eingerichtete Ferienwohnung mit Blick auf Berg, Wald und See.
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen


a. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung der Ferienwohnung Harzurlaub (im Folgenden: Mietsache) durch die Grundstücksgesellschaft Morgenroth an den Mieter.
b. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Mietsache sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Grundstücksgesellschaft Morgenroth. Die Mietsache darf nicht von mehr Personen als vom Mieter bei der Buchung angemeldet und mit der Buchungsbestätigung der Grundstücksgesellschaft Morgenroth bestätigt, bewohnt werden.
c. Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn dies vor Vertragsabschluss schriftlich vereinbart wurde.


2. Vertragsabschluss


a. Vertragspartner sind die Grundstücksgesellschaft Morgenroth und der Mieter.
b. Mit Ihrer schriftlichen, elektronischen oder telefonischen Buchungsanfrage bieten Sie der Grundstücksgesellschaft Morgenroth den Abschluss eines Mietvertrages an (Buchung). Die Buchung kommt verbindlich zustande, wenn die Buchungsbestätigung zugestellt wurde und eine Widerrufung der Buchung / Stornierung durch die Grundstücksgesellschaft Morgenroth nicht innerhalb von 3 Tagen erfolgt. Die durch den Gast bereits gezahlten Beträge sind zu erstatten. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Widerrufsrecht nach §355 BGB gemäß §312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB nicht besteht.


3. Leistungen/Preise


a. Der Umfang der vertraglich von der Grundstücksgesellschaft Morgenroth geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Angaben in der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang dieser Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Grundstücksgesellschaft Morgenroth. Nebenkosten wie Strom, Gas und Wasser sind, wenn nicht anders vermerkt, im Mietpreis inbegriffen.
b. Die vom Mieter zu zahlende Miete hat spätestens 3 Wochen vor Anreise des Mieters zu erfolgen, ohne dass es einer Zahlungsaufforderung durch die Grundstücksgesellschaft Morgenroth bedarf. Bei verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung durch den Mieter ist die Grundstücksgesellschaft Morgenroth berechtigt, die Mietsache ohne vorherige Ankündigung anderweitig zu vermieten und von dem säumigen Mieter eine Rücktrittsgebühr entsprechend den Stornobedingungen von der Grundstücksgesellschaft Morgenroth zu verlangen.
c. Im Falle des Verlustes von Schlüsseln oder bei Nichthinterlegung am Schlüsselbrett bei Abreise durch den Mieter ist die Grundstücksgesellschaft Morgenroth berechtigt, dem Mieter pauschal 250,- EUR für den Ersatz der Schlüssel zu berechnen. Sollten durch den Verlust von Schlüsseln höhere Kosten für den Ersatz von Schlüsseln und/oder den Austausch von Schließzylindern entstehen, ist die Grundstücksgesellschaft Morgenroth berechtigt, dem Mieter auch diese Kosten zu berechnen.


4. Leistungsänderungen/Rücktritt vom Vertrag/Stornobedingungen


a. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von den vereinbarten Inhalten des Mietvertrages durch die Grundstücksgesellschaft Morgenroth sind dann zulässig, wenn damit keine wesentliche Abweichung vom vereinbarten Vertragsinhalt verbunden ist.
b. Die Grundstücksgesellschaft Morgenroth ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt, Streik oder andere von der Grundstücksgesellschaft Morgenroth nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung für die Grundstücksgesellschaft Morgenroth unmöglich machen.
c. Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Miettage.
d. Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts oder in dem Fall, dass der Mieter die Mietsache nicht bezieht, kann die Grundstücksgesellschaft Morgenroth Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Vermietung der Mietsache pauschaliert. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Grundstücksgesellschaft Morgenroth. Die Höhe des pauschalen Ersatzanspruches vom Mietpreis staffelt sich wie folgt:
• bei Zugang des Rücktritts bis zum 10. Tag vor dem Beginn des Mietverhältnisses: kostenfrei
• danach oder bei Nichtbezug der Mietsache: 50% der Miete. Zuzüglich wird eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 50,- EUR berechnet.
e. Sollte Pandemiebedingt ein staatlich verhängter Lockdown angeordnet werden, der dem Mieter eine Anreise oder dem Vermieter eine Beherbergung unmöglich macht, erfolgt eine kostenfreie Rückerstattung der Miete bis zum letzten Tag vor dem Beginn des Mietverhältnisses. Zuzüglich wird eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 50,- EUR berechnet.


5. Inventar/Mängelrügen


Beanstandungen des Mieters über den Zustand der Mietsache oder über das Fehlen von Inventar haben binnen 24 Stunden ab Bezug der Mietsache durch den Mieter zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist sind Fehlbestände am Inventar vom Mieter ohne Verschuldensnachweis zu ersetzen.


6. Hausordnung/Nichtraucherwohnungen/Haustiere


Sofern für die Mietsache eine Hausordnung besteht, ist diese vom Mieter zu beachten. Hat der Mieter in der ausgewiesenen Nichtraucherwohnungen geraucht oder wurden Haustiere in der Wohnung untergebracht, so ist die Grundstücksgesellschaft Morgenroth berechtigt dem Mieter pauschal eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von 100,- EUR zu berechnen.


7. Anreise/Abreise


Die Mietsache kann vom Mieter in der Regel am Anreisetag ab ca. 14:00 Uhr bezogen werden. Am Abreisetag ist die Wohnung bis spätestens 11:00 Uhr zu räumen und der Schlüssel am Schlüsselbrett in der Wohnung zu hinterlegen. Der Müll ist komplett zu entsorgen, das Geschirr zu reinigen, den Geschirrspüler zu entleeren, alle Fenster zu schließen und die Heizung auf 15°C einzustellen. Fall, dass die Mietsache vom Mieter nicht fristgerecht geräumt wird, ist die Grundstücksgesellschaft Morgenroth berechtigt, dem Mieter dadurch entstehende Kosten in Rechnung zu stellen. Ist seitens des Mieters eine Anreise innerhalb der aktuellen Öffnungszeiten der FBA Reinigungsservice nicht möglich, so kann eine Spätanreise durch das Hinterlegen der Schlüssel vereinbart werden. Eine persönliche Anmeldung ist am darauffolgenden Tag nachzuholen. Die Spätanreise erfolgt in eigener Verantwortung des Mieters. Die Grundstücksgesellschaft Morgenroth übernimmt bei eventuell auftretenden Problemen keine Schadensersatzansprüche des Mieters.


8. Haftung der Grundstücksgesellschaft Morgenroth


a. Schadensersatzansprüche des Mieters gegen die Grundstücksgesellschaft Morgenroth, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit die Grundstücksgesellschaft Morgenroth nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet, also für Pflichten, die die Grundstücksgesellschaft Morgenroth dem Mieter nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Schadenersatzansprüche des Mieters gegen die Grundstücksgesellschaft Morgenroth sind bei einem berechtigten Rücktritt vom Vertrag durch die Grundstücksgesellschaft Morgenroth ausgeschlossen.
b. Der Mieter ist verpflichtet, die Grundstücksgesellschaft Morgenroth ab Kenntnis unverzüglich über Schäden, Mängel oder Störungen zu unterrichten, die die Mietsache betreffen, und alles ihm Zumutbare zur Behebung beizutragen und einen möglichen Schaden gering zu halten. In dem Fall, dass Mängel oder Störungen vorliegen, wird die Grundstücksgesellschaft Morgenroth ab Kenntnis bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
c. Sofern dem Mieter mit der Mietsache ein Stellplatz auf einem Parkplatz oder in einer Garage zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Beschädigung oder Abhandenkommen abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder deren Inhalts haftet die Grundstücksgesellschaft Morgenroth nicht.


9. Sonstige Bestimmungen


Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.